Bernward Toennes
Rechtsanwalt seit 1983
Fachanwalt für Arbeitsrecht von 1995 bis April 2023
Bernward Toennes ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein
Schwerpunkte
Arbeitsrecht für den Arbeitnehmer | Arbeitsrecht für den Arbeitgeber | Arzt- und Arzthaftungsrecht | Schadenersatzrecht/Verkehrsrecht
Kontakt
Fon: 0541 / 200982 – 0
Fax: 0541 / 200982 – 10
Mail: toennes@toennes-kolbeck.de
bei Tod einer Patientin infolge eines Behandlungsfehlers (chirurgischer Eingriff) (Landgericht Stade, Beschluss vom 28.01.2016 zum Aktenzeichen 4O 278/14)
Motorradfahrer kollidiert mit Tandemfahrer, der die Vorfahrt verletzt hat. Das OLG Oldenburg hat eine Haftungsquote zugunsten des Motoradfahrers von 2/3 für gerechtfertigt erachtet und einen Sturz des Motoradfahrers vor der eigentlichen Kollision nicht als haftungsbegründenden Fahrfehler bewertet.
Äußerung gegenüber einem Auszubildenden
Feststellung eines groben Behandlungsfehlers, der zu einer Schadensersatzverpflichtung des behandelnden Arztes zur Höhe von 60.000,00 EUR nach Zurückverweisung an das Landgericht Osnabrück führte.
Die Speicherung von Daten auf magnetischen Datenträgern (Festplatte) stellt eine Verkörperung des Datenbestandes im Material dar. Es erfüllt daher den Tatbestand der Eigentumsverletzung, wenn die Magnetisierung von Speichermedien modifiziert wird, indem die auf diesen...
Hier fehlgegangene Tubenligatur (Unterbrechung Eileiter) und Höhe des Schmerzensgeldes bei Unfruchtbarkeit als Folge des Behandlungsfehlers